Die theoretisch maximal mögliche Pegelreduktion einer Schallschutzkabine wird in den meisten Fällen nicht erreicht, da verschiedene unvermeidbare Öffnungen und Undichtigkeiten das Ergebnis verschlechtern:
- Öffnungen zur Be- und Entlüftung
- Öffnungen für Materialzufuhr und -entnahme
- Öffnungsflächen bei Rohr- oder Wellendurchführungen
Die maximal erzielbare Pegelreduktion durch eine Schallschutzkabine hängt nicht nur vom Aufbau der Kabinenwand (Luftschalldämmung), sondern insbesondere vom gesamten freien Querschnitt der Öffnungen ab. Etwa 1 % Öffnungen reduzieren die mögliche Pegelminderung um ca. 50 %.