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Schallschutz SIA Norm 181 und DIN 4109

Schwingungsisolierung und Schallschutz SIA Norm 181 und DIN 4109

In der heutigen Zeit gehört Lärm zu einer der am häufigsten auftretenden Umweltverschmutzungen. Lärm kann ziemlich lästig sein – nicht nur nachts, wenn man schlafen möchte. Lärm verursacht Stress, gerade in den eigenen vier Wänden und Lärm kann sogar krank machen. Das weiß jeder, der einmal unter schlechtem Schallschutz oder einer unzureichenden Schwingungsisolierung gelitten hat.

 

Immer häufiger ist daher der Schutz vor Lärm oder Schallemissionen ein Thema. Gerade in Altbauten ist es manchmal ziemlich laut, denn aufgrund der Bausubstanz und der Bauweise in der Vergangenheit, ist der Schallschutz oft mangelhaft. Aber auch die Dichte der Bebauung spielt eine große Rolle. Je näher Gebäude beieinander stehen, desto höher sind die Anforderungen an den Schallschutz oder an eine Schwingungsisolierung.

Schallschutz und Schwingungsisolierung dienen jedoch nicht nur dem Schutz von Menschen, sondern auch von Maschinen und Gebäuden. Es kann nötig sein, Maschinen schwingungsisoliert aufzustellen, um Schäden zu vermeiden. Durch eine Schwingungsisolierung von haustechnischen Anlagen oder von Vorsatzschalen wird deren Schwingungsbewegung fast vollständig vermieden.

Auf die Reduzierung von Schwingungs- und Körperschallübertragung wird in fast allen Bereichen der Technik geachtet. Dadurch, dass durch eine Schwingungsisolierung störende Maschinen- oder Umgebungsschwingungen eliminiert werden, steigert sich erwiesenermaßen die Präzision und die Arbeitsqualität in Unternehmen.

SIA-Norm 181 - Schallschutz im Hochbau

Die wichtigsten Neuerungen bei haustechnischen Anlagen

Die aus dem Jahr 1988 stammende SIA-Norm 181 «Schallschutz im Hochbau» wurde revidiert und ist im Juni 2006 in Kraft getreten. Anforderungen. Diese beinhaltet folgende Anforderungsstufen:

  • Mindestanforderungen: Die Mindestanforderungen gewährleisten einen Schallschutz, der lediglich erhebliche Störungen zu verhindern vermag.
  • Erhöhte Anforderungen: Die erhöhten Anforderungen bieten einen Schallschutz, bei dem sich ein Grossteil der Menschen im Gebäude behaglich fühlt. Bei Doppel und Reihen-Einfamilienhäusern sowie bei neu gebautem Stockwerkeigentum gelten die erhöhten Anforderungen.
  • Spezielle Anforderungen: Bei besonderen Nutzungen oder bei besonderen Schallschutzansprüchen (auch für einzelne Räume oder Lärmarten) sind spezielle Anforderungen festzulegen und zu vereinbaren. Spezielle Verhältnisse sind insbesondere dann gegeben, wenn die Lärmempfindlichkeit und/oder der Grad der emissionsseitigen Lärmbelastung erheblich nach oben oder unten von den angegebenen Beschreibungen abweichen.

In der SIA 181 Norm wird der Geltungsbereich detailliert beschrieben, welche in folgende vier Schallarten - Themengruppen unterteilt ist:

• Luftschall

• Trittschall

• Körperschall

• Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Lärmempfindlichkeit im zu schützenden Raum

 

Die Lärmschutz-Schutzziele der SIA 181 :

• die Mindestanforderungen sind einzuhalten und garantieren dem Nutzer einen ausreichenden Schallschutz

• der zugesicherte Schallschutz ist vertraglich und nachvollziehbar zu deklarieren

• die Baufachleute müssen folgendes vorbeugend aufklären

• und Informationen gegenüber externen und internen Lärmquellen oder gegenüber Körperschall, der von externen und internen Lärmquellen abstrahlt.

 

DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau

In Deutschland gilt die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ für den Schallschutz im Gebäude. Dazu gehören noch weitere Normen/Richtlinien/Empfehlungen, welche Kennwerte für den Schallschutz im Hochbau liefern:

  • Beiblatt 2 zur DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz“
  • VDI-Richtlinie 4100 „Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“
  • DEGA (Deutsche Gesellschaft für Akustik)-Empfehlung  103 „Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis“

 

Der gesetzlich vorgegebene Mindestschallschutz nach DIN 4109 und SIA 181 ist auf jeden Fall verbindlich. Diese Vorgabe ist verbindlich und jeder muss sich danach richten.

 

Das Grundprinzip der Schwingungsisolation besteht darin, das störende Objekt (aktive Isolation) oder das zu schützende Objekt (passive Isolation) von von einander zu trennen und durch eine Zwischeneinlage Isolationesmaterialien oder Gummimatell-Element oder Federn zu einem schwingungsfähigen System auszubauen. Das Prinzip der Schwingungsentstörung besteht darin, dass durch Frequenzabstimmung von der Erregerfrequenz zu der Eigenfrequenz die Bewegungen nicht mehr synchron zur Störung erfolgen, sondern sich in Gegenphase zu ihr befinden 

Das Bedürfnis nach Ruhe und Entspannung gewinnt immer mehr an Bedeutung und unzureichender Schallschutz mindert nun mal den Wohnkomfort und den Wert erheblich. Wer in diesem Bereich einen Bedarf hat, sollte sich an einen Experten für Akustik und Schallschutz wenden. Diese erarbeiten nach eingehender Analyse individuelle Problemlösungen.

Beim Experten bekommen Sie eine ausführliche Beratung zu Schallschutz im Gebäude sowie zum Schutz vor Außenlärm. Ausführliche Informationen rund um das Thema Schallschutz bei Wänden, Fenstern und Türen helfen, das Thema effektiv anzugehen. Die Profis bieten effektive Lösungen für alle Gebäude und Räume an. Oft ist es sogar ohne größeren Aufwand möglich einen hohen Schallschutz zu erreichen und man hat auf Dauer die nötige Ruhe.

Die vielseitigen Produkte von Vibraplast AG im Bereich des Lärmschutzes oder der Schwingungsisolation können Ihnen einen Beitrag für eine „beruhigende Zukunft“ in Ihren vier Wänden leisten.

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